Geldwäschegesetz

Präventionsmaßnahmen

Das Geldwäschegesetz ist präventiv ausgerichtet. Es verpflichtet bestimmte Personenkreise wie zum Beispiel Finanzdienstleister zu besonderer Sorgfalt und Aufsicht. Dadurch sollen Verdachtsfälle der Geldwäsche möglichst frühzeitig erkannt werden.

Ein wichtiger Ansatz bei der Geldwäschebekämpfung ist beispielsweise anonyme wirtschaftliche Transaktionen zu verhindern. Daher sind Banken und Versicherungsunternehmen, aber auch Immobilienmakler, Spielbanken und Güterhändler verpflichtet, ihre Geschäftspartner zu identifizieren. Verdächtige Transaktionen oder Geschäftsbeziehungen müssen sie den zuständigen Behörden melden.

Geldwäschegesetz

Was ist Geldwäsche?

Unter Geldwäsche versteht man die Einschleusung von illegal erwirtschafteten Geldern in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf. Geldwäsche ist strafbar. Das Strafgesetzbuch stellt Geldwäsche in § 261 Abs. 1 mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren unter Strafe.

Externer Link Geld­wäsche­gesetz (GwG)